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Teilnahmebedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter und Vertragsparteien

Anbieter ist Dipl.-Ing. Christian Maier, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Lerneum, Bertha-von-Suttner-Park 5, 8600 Bruck an der Mur, Österreich. Unterrichtsraum: Josef-Heißl-Straße 40, 8700 Leoben, Nebeneingang. Kontakt: office@lerneum.at, +43 681 20721407.

Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Lernplatz, Lernplatz Plus, Flexplatz und Intensivplatz. Die Bestimmungen über Aufsicht, Datenschutz und Haftung gelten auch beim kostenlosen Schnuppertermin. Für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Im Anmeldeblatt wird eine volljährige, voll geschäftsfähige Person als Vertragspartei und zahlungspflichtige Person bezeichnet. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zusätzlich die Zustimmung einer zur Vertretung berechtigten obsorgeberechtigten Person erforderlich. Deren Unterschrift begründet allein keine Zahlungspflicht. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst Vertragspartei sein; andernfalls stimmen sie ihrer Teilnahme als Leistungsempfänger selbst zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Unterlagen

Entgeltliche Verträge und Nachkäufe werden persönlich im Unterrichtsraum geschlossen. Vor der Unterfertigung erhält die Vertragspartei das ausgefüllte Vertragsformular, das geltende Preisblatt und diese Teilnahmebedingungen zur Durchsicht. Der Vertrag kommt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien zustande. Individuell vereinbarte Angaben gehen allgemeinen Bedingungen vor.

Die Online-Buchung betrifft ausschließlich einen kostenlosen Schnuppertermin. Sie begründet weder einen entgeltlichen Unterrichtsvertrag noch eine Zusage für einen Lernplatz. Der Schnuppertermin dauert 30 Minuten und findet einzeln mit der Schülerin oder dem Schüler und bei Minderjährigen mit der begleitenden obsorgeberechtigten Person statt. Andere Schülerinnen und Schüler sind nicht anwesend. Er ist nur bei freiem Termin möglich und umfasst Kennenlernen und eine erste Einschätzung des Lernbedarfs.

Die unterfertigten Unterlagen einschließlich Preisblatt und vereinbarter Fassung der Teilnahmebedingungen werden als Kopie ausgehändigt oder zeitnah als PDF per E-Mail übermittelt. Ein Nachkauf wird auf einem kurzen, vorausgefüllten Zusatzformular persönlich bestätigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 3 Unterricht, Schwerpunktfach und Lehrkräfte

Geschuldet ist eine sorgfältige fachliche Lernbetreuung. Eine bestimmte Note, das Bestehen einer Prüfung, der Aufstieg oder ein sonstiger bestimmter schulischer Erfolg werden nicht zugesagt. Die gesetzlichen Ansprüche bei mangelhafter oder ausgebliebener Leistung bleiben bestehen.

Das Schwerpunktfach wird im Anmeldeblatt festgehalten. Bei Bedarf kann im Unterricht vorübergehend ein anderes Fach bearbeitet werden, sofern die betreuende Lehrkraft dabei fachlich helfen kann. Ein dauerhafter Wechsel des Schwerpunktfachs wird gemeinsam vereinbart und dokumentiert; dafür genügt eine E-Mail.

Christian Maier betreut Mathematik, Mechanik, Physik, Darstellende Geometrie, Chemie und kunststofftechnikbezogene Fächer. Weitere Fächer werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und bei verfügbarer geeigneter Lehrkraft übernommen. Lerneum darf fachlich geeignete Lehrkräfte und Vertretungen einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten. In regulären Gruppen, bei Ersatzterminen und bei den Zusatzterminen nach § 6 nehmen insgesamt höchstens vier Schülerinnen und Schüler teil, einschließlich Flexteilnehmern. Nur gesondert gebuchte Intensivgruppen umfassen höchstens sechs Personen. Gruppen dürfen fachlich und hinsichtlich der Schulstufen gemischt sein.

§ 4 Unterrichtskalender und Sommerpause

Der regelmäßige Mitgliedschaftsunterricht beginnt jährlich mit dem allgemeinen steirischen Schulbeginn im September und endet am 30. Juni. Vom 1. Juli bis 31. August besteht eine beitragsfreie Sommerpause; der unbefristete Vertrag läuft dabei weiter. Der Septemberbeitrag wird nach § 5 vermindert.

Innerhalb des Unterrichtszeitraums sind folgende Zeiten geschlossen: 24. Dezember bis einschließlich 2. Jänner, die steirische Semesterferienwoche einschließlich Samstag sowie Karfreitag bis einschließlich Ostermontag. Außerhalb dieser Schließzeiten findet der vereinbarte Unterricht auch in sonstigen Schulferien, an Feiertagen und Fenstertagen statt.

Die konkreten Unterrichtstage, Schließzeiten, der erste Herbsttermin und der Septemberbeitrag werden in einem Kalender beziehungsweise einer persönlichen Terminübersicht mitgeteilt. Gesondert gebuchte Intensivangebote und vereinbarte Schnuppertermine können auch während der Sommerpause stattfinden.

§ 5 Preise, Teilmonate und Zahlung

Der vereinbarte Preis ergibt sich aus Anmeldeblatt und Preisblatt. Alle Kundenpreise sind in Euro einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Es gibt keine Einschreibgebühr und keine gesonderte Pauschale für die enthaltenen Lernmaterialien.

Der monatliche Mitgliedschaftsbeitrag vergütet den wöchentlichen Platz nach dem vereinbarten Kalender. Außer im September und bei einem untermonatigen Vertragsbeginn ist er unabhängig davon gleich hoch, ob der Monat mehr oder weniger Unterrichtstermine enthält.

September: Der Monatsbeitrag wird mit der Anzahl der ab Schulbeginn und ab individuellem Vertragsbeginn angebotenen Wochentermine multipliziert und durch die Anzahl aller Vorkommen des vereinbarten Wochentags im gesamten September geteilt. Beispiel: drei angebotene Dienstage bei fünf Dienstagen im September ergeben drei Fünftel des Monatsbeitrags.

Beginn in einem anderen Monat: Der Monatsbeitrag wird mit den ab Vertragsbeginn angebotenen Wochenterminen multipliziert und durch sämtliche laut Kalender angebotenen Wochentermine dieses Monats geteilt. Gibt es keinen angebotenen Termin, fällt für diesen ersten Monat kein Beitrag an. Ein vereinbarter Bonus wird anschließend nach dem Preisblatt abgezogen. Die Berechnung wird auf Cent gerundet.

Der erste Beitrag ist bei Vertragsabschluss, spätestens vor der ersten Einheit fällig. Weitere Monatsbeiträge sind spätestens am 5. des jeweiligen Monats fällig. Flex- und Intensiveinheiten werden bei Kauf im Voraus bezahlt. Banküberweisung ist die reguläre Zahlungsart. Barzahlung im Unterrichtsraum ist nach vorheriger Vereinbarung gegen Beleg möglich. Es erfolgt kein automatischer Lastschrifteinzug.

§ 6 Lernplatz und Lernplatz Plus

Der Lernplatz umfasst einen festen wöchentlichen 90-Minuten-Platz in einer Gruppe mit höchstens vier Personen, die benötigten Lernmaterialien, eine Rückmeldung zum Lernstand je Semester sowie eine kurze Rückmeldung nach Schularbeiten im Schwerpunktfach.

Je Schularbeit im Schwerpunktfach ist ein zusätzlicher Vorbereitungstermin von 90 Minuten enthalten. Die Familie meldet den Bedarf möglichst mindestens sieben Tage vorher; kurzfristige Bekanntgaben durch die Schule werden berücksichtigt. Ein bestimmter selbst gewählter Zusatztermin ist nicht zugesagt. Die Gruppenobergrenze bleibt vier. Mitglieder haben bei der Vergabe dieser noch freien Zusatzplätze Vorrang; andere Schülerinnen und Schüler können verbleibende Plätze im Rahmen ihrer Flexabrechnung nutzen.

Lernplatz Plus enthält zusätzlich ein monatliches statt semesterweises Rückmeldegespräch in den Beitragsmonaten, eine wöchentlich individuell zusammengestellte Übungsmappe, 15 Prozent Nachlass auf Intensivpakete und die Möglichkeit, einen freien Wochentermin auch außerhalb der allgemein geöffneten Tage zu vereinbaren. Zu Beginn werden insgesamt drei Plusplätze angeboten.

Anfragen zwischen den Einheiten werden per E-Mail beantwortet, in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Ein laufender Chatunterricht ist nicht Bestandteil der Angebote.

§ 7 Laufzeit, Kündigung, Herbstplanung und Preise bestehender Verträge

Lernplatz und Lernplatz Plus laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragsparteien können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine E-Mail genügt; maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Beispiel: Eine spätestens am 31. Juli zugegangene Kündigung beendet den Vertrag am 31. August. Für September entsteht dann kein Mitgliedschaftsbeitrag. Kündigungen sind auch während der Sommerpause möglich; die Pause verlängert keine Kündigungsfrist.

Für die Fortsetzung im Herbst ist kein neuer Vertrag erforderlich. Sobald der neue Schulstundenplan bekannt ist, wird der Wochentermin gemeinsam abgestimmt.

Ein Wechsel zwischen Lernplatz und Lernplatz Plus ist mit derselben Frist zum Monatsersten möglich; der Wechsel zu Plus setzt einen freien Plusplatz voraus.

Der bestehende Vertragspreis bleibt über den Sommer erhalten. Neue Preislisten ändern ihn nicht automatisch. Preis- und Bedingungsänderungen in laufenden Verträgen benötigen die Zustimmung der Vertragspartei; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Beide Seiten können bei einem wichtigen Grund vorzeitig auflösen, insbesondere bei einem Wegzug aus dem Einzugsgebiet, einem Schulwechsel, Schulabschluss oder dauernder gesundheitlicher Teilnahmeverhinderung. Bereits bezahlte Beiträge für Zeiträume nach der wirksamen Auflösung werden erstattet.

§ 8 Abwesenheit und zwei Ersatztermine je Semester

Der Mitgliedschaftsbeitrag reserviert den Platz. Bei Abwesenheit bleibt er grundsätzlich fällig. Enthalten sind jedoch bis zu zwei Ersatztermine je Semester, wenn der ursprüngliche Termin mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurde. Erstes Semester: Schulbeginn bis 31. Jänner; zweites Semester: 1. Februar bis 30. Juni.

Der Ersatztermin muss innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin stattfinden, in einer Gruppe mit freiem Platz oder einem gesondert angebotenen Termin, jeweils mit höchstens vier Personen. Nicht ausgeschöpfte Semesterkontingente werden nicht in das nächste Semester übertragen.

Bei verspäteter Absage des Originaltermins oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen dieser Ersatztermine. Nicht genutzte Ersatzmöglichkeiten werden nicht freiwillig ausgezahlt. Kann Lerneum trotz rechtzeitiger Abstimmung innerhalb der sechs Wochen keinen Ersatz anbieten, verfällt der entstandene Anspruch nicht wegen dieses Umstands; es gelten die Regeln für nicht erbrachte Anbieterleistungen nach § 10.

§ 9 Längere Erkrankung

Bei krankheitsbedingter Teilnahmeverhinderung von mehr als 21 aufeinanderfolgenden Kalendertagen ruht der Mitgliedschaftsbeitrag rückwirkend ab dem ersten Krankheitstag für die betroffenen angebotenen Termine. Der feste Platz bleibt reserviert. Erforderlich ist ein geeigneter Nachweis über Beginn und Ende der Teilnahmeverhinderung; eine Diagnose wird nicht verlangt. Eine ärztliche Bestätigung wird nur eingesehen und nicht kopiert.

Je Monat wird der tatsächlich verrechnete Mitgliedschaftsbeitrag mit der Zahl der krankheitsbedingt entfallenen, bezahlten Regeltermine multipliziert und durch die Zahl der im selben Abrechnungszeitraum bezahlten Regeltermine geteilt. Der Betrag wird auf den nächsten Beitrag angerechnet oder erstattet. Für denselben Termin erfolgen nicht zugleich Krankheitsgutschrift und Ersatz nach § 8.

§ 10 Ausfall auf Anbieterseite

Kann die vorgesehene Lehrkraft nicht unterrichten, kann eine fachlich geeignete Vertretung den vereinbarten Termin übernehmen. Andernfalls bietet Lerneum einen gemeinsam zu vereinbarenden Ersatztermin an.

Wird eine bezahlte Regelstunde weder vertreten noch einvernehmlich ersetzt, erfolgt für diesen Termin eine anteilige Korrektur nach der Monatsformel in § 9. Bei Flex- und Intensivterminen wird die betroffene Einheit nicht verbraucht beziehungsweise wieder dem Guthaben zugerechnet. Anbieterabsagen belasten nicht das Kontingent von zwei Ersatzterminen nach § 8. Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung, Gewährleistung, Schadenersatz und vorzeitige Auflösung werden dadurch nicht beschränkt.

§ 11 Flexplatz

Flexplatz bedeutet vorausbezahlte 90-Minuten-Einheiten auf verfügbaren Plätzen in regulären Gruppen. Ein Kauf umfasst mindestens fünf und höchstens zwanzig Einheiten. Ein dauerhafter Wochentermin wird nicht reserviert. Ein bestätigter Einzeltermin ist verbindlich.

Bei Absage mindestens 24 Stunden vor Beginn bleibt die Einheit erhalten. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird grundsätzlich die gebuchte Einheit verrechnet, soweit Lerneum leistungsbereit war. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige entgeltliche Besetzung des dadurch frei gewordenen Platzes werden angerechnet.

§ 12 Intensivplatz

Intensivpakete enthalten drei, fünf oder zehn Einheiten zu je 90 Minuten, insbesondere für Nachprüfungsvorbereitung im August oder Matura-Vorbereitung von Februar bis April. Bei Kauf werden die konkreten Termine und das gewählte Paket verbindlich festgehalten. Die Buchung setzt freie Kapazität voraus. Eine Intensivgruppe umfasst höchstens sechs Personen.

Die Absage- und Verbrauchsregel aus § 11 gilt auch für Intensivtermine. Berechtigt verbliebene Einheiten können später ohne Aufzahlung als ganze 90-Minuten-Einheiten auf freien Plätzen in regulären Gruppen mit höchstens vier Personen genutzt werden.

§ 13 Vorausbezahlte Einheiten: Bestand, Übertragung und Anrechnung

Für Flex- und Intensiveinheiten wird keine vertragliche Verfallsfrist festgelegt. Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt. Es besteht kein zusätzlich eingeräumtes Recht, unverbrauchte Einheiten auf bloßen Wunsch auszahlen zu lassen. Gesetzliche Rückzahlungs- und Rücktrittsrechte bleiben bestehen.

Einheiten sind innerhalb eines Haushalts übertragbar, sofern die benötigte fachliche Betreuung angeboten werden kann. Beim Wechsel in eine Mitgliedschaft wird der tatsächlich bezahlte, auf die unverbrauchten Einheiten entfallende Geldwert auf die ersten Beiträge angerechnet.

§ 14 Aufsicht, Sicherheit und Verhalten

Die vereinbarte Betreuung besteht während der Unterrichtseinheit beziehungsweise des Schnuppertermins. Eine zusätzliche Betreuung vor und nach dem Unterricht wird nicht angeboten. Im Anmeldeblatt wird festgehalten, ob Minderjährige selbstständig kommen und gehen oder persönlich übergeben werden. Für Minderjährige ist ein erreichbarer Notfallkontakt anzugeben.

Wird eine erkennbar betreuungsbedürftige Person verspätet abgeholt, verständigt Lerneum die Kontaktperson und sorgt bis zu einer angemessenen Lösung für einen sicheren Aufenthalt. Der Schulweg gehört nicht zur vereinbarten Betreuung.

Bei ansteckender Erkrankung darf nicht teilgenommen werden; die Absage ist mitzuteilen. Bei erheblichen wiederholten Störungen werden zunächst die Vertragspartei und bei Minderjährigen die obsorgeberechtigte Person verständigt. Bei fortgesetzter erheblicher Störung oder akuter Gefährdung kommen eine angemessene Unterbrechung und bei wichtigem Grund eine vorzeitige Vertragsauflösung in Betracht.

§ 15 Zahlungsverzug und Haftung

Bei ausbleibender Zahlung sendet Lerneum zunächst eine kostenlose Erinnerung, danach kann eine Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen erfolgen. Bei einem zur vorzeitigen Auflösung berechtigenden erheblichen Zahlungsrückstand kann Lerneum in dieser Mahnung die Auflösung bei ungenütztem Ablauf der Nachfrist erklären.

Weiterverrechnet werden nur tatsächlich entstandene, notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten, deren Ersatz die Vertragspartei wegen schuldhaften Verzugs gesetzlich schuldet.

Lerneum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch für eingesetzte Lehrkräfte. Eltern haften nicht allein aufgrund ihrer Elternstellung für jeden Schaden ihres Kindes.

§ 16 Datenschutz, Rückmeldungen und Aufnahmen

Die Datenschutzinformation beschreibt Datenverarbeitung, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte. Bei Minderjährigen gehen Lerninformationen an die vereinbarte obsorgeberechtigte Kontaktperson. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wer Lerninformationen erhält.

Fotos, Videos und Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Sie sind keine Voraussetzung für Unterricht oder Preisvorteile.

§ 17 Beschwerden und Schlussbestimmungen

Beschwerden können an office@lerneum.at gerichtet werden. Der Eingang wird grundsätzlich binnen drei Werktagen bestätigt, eine inhaltliche Antwort möglichst binnen 14 Tagen erteilt. Lerneum ist nicht gesetzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet, grundsätzlich aber zur Teilnahme bereit. Zuständige Stelle: Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Flachgasse 30/2. OG, 1150 Wien, www.verbraucherschlichtung.at.

Es gilt österreichisches Recht. Zwingender Verbraucherschutz eines anderen nach den gesetzlichen Kollisionsregeln maßgeblichen Staates bleibt unberührt.